Keine Anonymität mehr bei Kryptowährungen in EU?

Am Freitag dem 15.12.2017 beschlossen die Vertreter der EU-Staaten und die Europaparlament-Abgeordneten ein Kompromiss über die neue Antigeldwäsche Richtlinie. Diese ist noch nicht rechtskräftig. Aber was bedeutet diese Richtlinie für den Handel mit Kryptowährungen?

Wie schon mehrmals in den Medien Angedeutet, haben sich nach langen und zähen Ringen die Vertreter der EU-Staaten, des Europäischen Parlaments, der Europäschen Kommission und vom Rat der  Mitgliedstaaten auf eine neue Europaweite Anti Geldwäsche-Richtlinie geeinigt.  Es wurde nicht alle Forderungen um Steuervergehen besser aufdecken und sanktionieren zu können, übernommen. Zahlreiche Vorschläge sind an Widerstand der Mitgliederstaaten gescheitert. Es ist aber festzustellen,  dass es immer weiter in Richtung Regulierung.  Auch die Anbieter von elektronischen Geldbörsen (Wallets) und die Wechselstuben für Kryptowährungen gerateten in Visier der Regulierungen. Offiziell geht es dabei und Eindämmung von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Terrorfinanzierung.

Also doch keine Anonymität mehr bei Kryptowährungen in EU?

Es soll eine zentrale Datenbank entstehen, die die Namen, Adressen und die Wallet Adressen der Anleger aus dem Europäischen Raum verknüpft. Es soll für die Ermittler damit ermöglicht werden jederzeit zu überprüfen wer an welchen Transaktionen in EU beteiligt war. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, und auch andere Aufsicht- bzw. Regulierungsbehörden fordern schon seit langen, dass der Handel mit Kryptowährungen den gleichen Regeln wie das Handeln mit konventionellen Devisen und Rostoffen zu unterordnen. Dienstleister die Devisen und Rohstoffhandel ermöglichen sind verpflichtet die Identitäten ihrer Kunden festzuhalten. Anonyme Transaktionen sind nach dem neuen Antigeldwäsche Richtlinie verboten. Die Frage ist wie die EU mit den schon jetzt bekannten Schlupflöchern technischer Natur umgehen wollen? Wie wollen die mit Anonymen Währungen wie zum Beispiel Monero umgehen?

Die Finanzbehörden sollen automatisch informiert werden.

Die Finanzämter sollen automatische Benachrichtigung bekommen sobald das Walletguthaben in Fiatgeld umgewandelt wird. Es ist Geplant das es automatisch verläuft sobald z.B. das umgewandelte Walletguthaben auf das Girokonto ausgezahlt wird. Laut der Medien gelten die Automatischen Mitteilungen vorerst nur für Handeln mit Bitcoins. Egel welche Kryptowährung gehandelt wird, sind die Gewinne bzw. Erträge daraus trotzdem Einkommensteuerpflichtig. Aber auch hier wie in Steuergesetzt üblich, gibt es Freigrenzen und Ausnahmen.

Was bedeutet das alles jetzt?

Es bleibt noch alles beim Alten. Es muss abgewartet werden ob diese neuen Regeln tatsächlich auch von EU Parlament und allen EU Staaten beschlossen wird. Sollte es der Fall sein ist auch Deutschland verpflichtet innerhalb von 18 in eigne Gesetzgebung einzubinden. Das dauert dann doch etwas bis wir davon betroffen sind. Zudem scheint es noch jede Menge Schlupflöcher zu geben.